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Autor Thema: Völlig unverständliche Rechtsprechung  (Gelesen 149 mal)
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Spirit
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« am: 02. September 2008, 11:24:19 »

Manchmal kann man nur noch den Kopf schütteln:

http://derstandard.at/?url=/?id=1219725227452

Ich zitiere kurz daraus:

Zitat
Die Auslieferung des britischen Computer-Experten, der in den Medien als UFO-Hacker bekannt ist, an die USA wird immer wahrscheinlicher. Sein Antrag auf Aussetzen der Auslieferung an die USA wurde nun vom europäischen Menschenrechtshof abgewiesen. Bei einer Verurteilung in den USA drohen dem 42jährigen Gary McKinnon bis zu 70 Jahre Haft.


Ok, er ist Experte - seinen Angaben nach hat er nach Informationen über Ufos in den Datenbanken gesucht - aber 70 (1) Jahre Haft?

Lg
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« Antworten #1 am: 02. September 2008, 11:54:39 »

..oder hier:

http://www.heise.de/newsticker/Bushido-siegt-in-Rechtsstreit-um-Urheberrechtsverletzungen-ueber-offenes-WLAN--/meldung/112925

Zitat:

Zitat
Der "Gangsta-Rapper" Bushido hat sich vor Gericht in Verfahren um Urheberrechtsverletzungen durchgesetzt. Der Musiker war gegen drei Computerbesitzer vorgegangen, die seine Musik aus einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen haben sollen.

Zitat
Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Ein Ehepaar hatte angegeben, zur fraglichen Zeit sei nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen. Das Gericht befand, dass es darauf nicht ankommt und wendete den Grundsatz der "Störerhaftung" an.


Zitat
Verzichtet der Anschlussinhaber bei Inbetriebnahme seines WLAN-Routers aus Unkenntnis auf Sicherheitsvorkehrungen – etwa durch Verschlüsselung oder MAC-Adressen-Filter – so steht das heimische Funknetz jedem Dritten innerhalb des Empfangsradius offen. Auch wenn Dritte über eine ungesicherte WLAN-Funknetzverbindung die Internet-Adresse der Beklagten möglicherweise missbraucht haben, müssten die Computerbesitzer als "Störer" haften, meinte das Gericht. Ihnen sei zumindest vorzuwerfen, ihr WLAN nicht gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben.


Zitat
Auf die Computerbesitzer kommen nun erhebliche Verfahrens- und Anwaltskosten zu. Außerdem wird gegen sie auch strafrechtlich ermittelt. Die Ermittler hatten die IP-Adressen der Beklagten festgestellt. Daraufhin war Bushido zivilrechtlich gegen sie vorgegangen. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

*kopfschüttel*
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« Antworten #2 am: 02. September 2008, 14:42:56 »

Zum, 2. Fall:
Völlig unverständlich würde ich nicht sagen, allerdings ist die Last der Verantwortung vom eigentlichen Rechtsbrecher (Downloader) zu tragen. Problem wird sein, dass der nicht mehr bestimmbar ist und man versucht, sich an den Unwissenden schadlos zu halten.

Beispiel aus der realen Welt: Du lässt dein Auto unverschlossen stehen, ein anderer klaut es und verursacht einen hohen Schaden damit, kann aber flüchten und kann nicht ausgeforscht werden. Man wird sicher versuchen, sich an dir (oder an deiner Versicherung) schadlos zu halten.... Und deine Versicherung wird vielleicht zahlen, wird aber versuchen, das Geld von dir zurückzubekommen, da du dein Auto ja nicht abgesperrt hattest und damit eine "conditio sine qua non" erzeugt hast. Ich würde trotzdem versuchen dagegen anzugehen, da an und für sich im Endeffekt für einen Schaden ja nur haftet, wer ihn hervorgerufen hat (auch wenn er nicht mehr eruierbar ist).
So gesehen könnte man auch den Staat klagen, weil er die Straße gebaut hat  Cheesy

Zum 1. Fall:
Mutet sehr seltsam an, vielleicht sind die Informationen im Artikel nicht vollständig oder verdreht wiedergegeben.. Einem Auslieferungsverfahren unter der angegebenen Anschuldigung wird normalerweise nicht stattgegeben... nebenbei gefragt: welcher Schaden ist hierbei entstanden (die schreiben lapidar 700.000 $ wodurch?) ?

LG Admin
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Kelte
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« Antworten #3 am: 02. September 2008, 17:55:55 »

Ich halte das für eine Zeitungsente!
Kelte
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Den Wert eines Standpunktes ermittelt man durch Variationen der Perspektive......

Glaube und Wissen verhalten sich wie zwei Schalen einer Waage ...
[Schopenhauer]
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